Polen hat gegen EU-Recht verstoßen.
Rechtsstaatlichkeit: Der polnische Verfassungsgerichtshof hat gegen mehrere tragende Grundsätze des Unionsrechts verstoßen, indem er die Rechtsprechung des Gerichtshofs missachtet hat. Der EuGH stellte ferner fest, dass der polnische Verfassungsgerichtshof aufgrund schwerwiegender Unregelmäßigkeiten bei der Ernennung von drei seiner Richter sowie seiner Präsidentin kein unabhängiges und unparteiisches Gericht darstellt. Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-448/23 […]
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