Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung.

Die Bundesanwaltschaft hat gestern Abend (15. Oktober 2026) auf Grundlage eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 28. April 2025 den albanischen Staatsangehörigen Rexhino A. festnehmen lassen. Dem war vorausgegangen, dass sich der Beschuldigte bei einer Polizeidienststelle in Hannover gemeldet hatte. 

Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 StGB) und der gefährlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4 und 5 StGB) dringend verdächtig.

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Rexhino A. schloss sich im Februar 2023 einer militanten linksextremistischen Vereinigung um den gesondert verfolgten Johann G. (vgl. dazu Pressemitteilungen Nr. 39 vom 11. Juni 2025 und Nr. 45 vom 8. Juli 2025) an.

Die Vereinigung verübte in der Zeit vom 9. bis 11. Februar 2023 in der ungarischen Hauptstadt Budapest körperliche Angriffe auf Personen, die aus Sicht der Angreifer dem rechten Spektrum zuzuordnen waren. Die Vorfälle ereigneten sich anlässlich des sogenannten „Tags der Ehre“, zu dem Rechtsextremisten aus ganz Europa jedes Jahr in die Hauptstadt Ungarns reisen.

Am frühen Morgen des 11. Februar 2023 griff der Beschuldigte gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der Vereinigung zwei Personen mit Pfefferspray, Schlagstöcken und einem Hammer an. Eines der Opfer erhielt mindestens 15 Schläge überwiegend gegen den Kopf.

Rexhino A. wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und in Vollzug der Untersuchungshaft gesetzt hat.

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