Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof hat gestern (05. November 2024) die Haftbefehle gegen Karl K., Kevin M., Hans-Georg P. Kevin R., Jörn S. und Norman T. in Vollzug gesetzt.
Die Beschuldigten waren gestern (05. November 2024) festgenommen und dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 59 vom 05. November 2024).
Der gestern ebenfalls festgenommene Kurt H. war bei dem gestrigen Einsatz verletzt worden, so dass er nach Angaben der Bundesanwaltschaft gegenüber der TP Presseagentur Berlin nicht mehr transportfähig war. Er befände sich zurzeit in medizinischer Behandlung. Die Bundesanwaltschaft will darüber noch gesondert berichten.
Kurt H. war ebenfalls wie Hans-Georg P. und Kevin R. Mitglied in der „AfD“-Sachsen. Dieser Landesverband habe nach einem mdr-Bericht diese drei mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen.
Die Vorführung des in Polen festgenommenen Jörg S. erfolge nach dessen Überstellung aus Polen.