Selbstablehnung eines Senatsmitglieds beim Kammergericht in Berlin.
Zum Stand im Berufungsverfahren 12 U 114/25 am Kammergericht (Schlesinger ./. rbb) teilte das Kammergericht in Berlin heute mit: Mit Beschluss vom 29. September 2025 hat der 12. Zivilsenat die Selbstablehnung eines seiner Mitglieder für begründet erklärt. Die in der Selbstanzeige gemäß § 48 ZPO mitgeteilten Gründe rechtfertigen nach § 42 Abs. 2 ZPO die […]
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