Präsidium der FU Berlin beabsichtigt, Rüge-Entscheidung im Zusammenhang mit dem Prüfverfahren für Dissertation von Franziska Giffey aufzuheben.

Votum nach Erörterung der gutachterlichen Stellungnahme von Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis zu Instrument der Rüge.

Das Präsidium der Freien Universität Berlin beabsichtigt, seine Rüge-Entscheidung vom 30. Oktober 2019 im Zusammenhang mit dem Prüfverfahren der Dissertation von Frau Dr. Franziska Giffey aufzuheben und erneut gemäß dem Berliner Hochschulgesetz zu entscheiden. Dies teilte die Universitätsleitung am Freitag in Berlin nach Kenntnisnahme und Prüfung eines von Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis im Auftrag der Freien Universität erstellten allgemeinen Gutachtens über das Instrument der Rüge in Verfahren zur Überprüfung der Verleihung eines akademischen Grades gemäß dem Berliner Hochschulgesetz mit. Hierbei seien auch die gutachterlichen Stellungnahmen des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes vom 31. Juli 2020 und von Prof. Dr. Klaus Gärditz vom 27. Oktober 2020 berücksichtigt worden.

Nach Kenntnisnahme und Würdigung der vorliegenden Gutachten ergebe sich für das Präsidium, dass eine Rüge allenfalls in einem minderschweren Fall zulässig sei, ein solcher sei im Schlussbericht des Prüfungsgremiums für die Dissertation nicht dargetan worden und daher eine erneute Prüfung durchzuführen. Frau Dr. Giffey werde die Möglichkeit der Stellungnahme zur beabsichtigten Aufhebung der Rüge-Entscheidung gewährt. Die Freie Universität Berlin werde die Öffentlichkeit über die weiteren Schritte informieren. Ein genauer Zeitpunkt stehe dafür noch nicht fest.

Die Freie Universität Berlin war von Frau Dr. Giffey Anfang Februar 2019 um die Einleitung eines formellen Prüfungsverfahrens hinsichtlich ihrer Dissertation „Europas Weg zum Bürger – Die Politik der Europäischen Kommission zur Beteiligung der Zivilgesellschaft“ gebeten worden. Dem Vorschlag des nach dem Berliner Hochschulgesetz eingesetzten Prüfgremiums folgend hatte das Präsidium der Freien Universität Berlin am 30. Oktober 2019 beschlossen, Frau Dr. Franziska Giffey für ihre Dissertation eine Rüge zu erteilen.

Schaden vom Wissenschaftsstandort Berlin abwenden.

Adrian Grasse, forschungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, erklärt zur heutigen Ankündigung des Präsidiums der Freien Universität Berlin:

„Das ist die richtige Entscheidung der Freien Universität Berlin. Das Verfahren muss neu aufgerollt werden, um Schaden vom Wissenschaftsstandort Berlin abzuwenden. Die Erteilung der Rüge war rechtswidrig. Die Senatsverwaltung hat ihre Rechtsaufsicht nicht wahrgenommen. Daher ist zu begrüßen, dass die Universität ihre Fehlentscheidung eingesteht und tätig wird.“

Downloads

Gutachten von Prof. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis im Auftrag der Freien Universität

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

3 Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*