Kalbitz unterliegt erneut vorm Landgericht Berlin.

Berlin: Erneuter Eilantrag von Andreas Kalbitz im Streit um das Fortbestehen seiner Parteimitgliedschaft in der „AfD“ in erster Instanz erfolglos.

Das Landgericht Berlin hat aufgrund der heutigen mündlichen Verhandlung mit Urteil ebenfalls vom heutigen Tage den weiteren Eilantrag von Andreas Kalbitz (Verfügungskläger des Verfahrens) gegen die „Alternative“ für Deutschland (Verfügungsbeklagte des Verfahrens) wegen des Streits um das Fortbestehen seiner Parteimitgliedschaft zurückgewiesen. Der erneute Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel, die „Alternative“ für Deutschland im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes bis zu einem rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens dazu zu verpflichten, Kalbitz alle sich aus der Mitgliedschaft in der „AfD“ und ihren Organen ergebenden Rechte uneingeschränkt zu belassen, war daher in erster Instanz erfolglos.

Die Richter der Zivilkammer 43 haben ihre heutige Entscheidung bei der mündlichen Urteilsverkündung damit begründet, dass nach den im einstweiligen Verfügungsverfahren anzuwendenden rechtlichen Maßstäben nicht festgestellt werden könne, dass der Beschluss des Bundesvorstandes der „AfD“ vom 15. Mai 2020 zur Beendigung der Mitgliedschaft von Kalbitz in der „AfD“ evident rechtswidrig gewesen sei. Dann aber habe der Eilantrag keinen Erfolg, da eine rechtliche Notwendigkeit für den Erlass einer vorläufigen Regelung nicht bestehe. Die weiteren zwischen den Parteien streitigen Punkte müssten dagegen in einem etwaigen Hauptsacheverfahren geklärt werden, das aber noch gar nicht anhängig sei, nicht aber in dem dortigen Eilverfahren.

Wegen der weiteren Einzelheiten müssen die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden, die noch nicht vorliegen. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann dagegen Berufung beim Kammergericht innerhalb von einem Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe eingelegt werden. Die erste Eilentscheidung des Landgerichts Berlin in der Sache Kalbitz gegen die „AfD“ vom 19. Juni 2020 –63 O 50/20 –(vgl. Pressemitteilungen Nr. 35/2020 vom19. Juni 2020 und Nr. 36/2020 vom 26. Juni 2020) stand im Zusammenhang mit der damals noch ausstehenden parteiinternen Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der „AfD“. Nach der zwischenzeitlich ergangenen parteiinternen Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der „AfD“ hatte Kalbitz den neuen Eilantrag beim Landgericht Berlin gestellt, über den heute entschieden wurde.

Landgericht Berlin: Urteil vom 21. August 2020 –43O 223/20–

Fotoquelle: TP Presseagentur Berlin

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