Herstellung eines Impfstoffs durch einen Arzt.
Stellen Ärzte Arzneimittel zur persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten her, dürfen sie dabei nur Ausgangsstoffe verwenden, die den anerkannten pharmazeutischen Regeln entsprechen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Kläger, ein Arzt, zeigte im Sommer 2021 der zuständigen Behörde an, dass er ein Arzneimittel in der Form eines Impfstoffs zur persönlichen Anwendung […]
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