OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN: KRANKENVERSICHERUNG MUSS KOSTEN EINER HAUTSTRAFFUNG NACH FETTABSAUGUNG ERSTATTEN.
Nach einer medizinisch indizierten Fettabsaugung können unter Berücksichtigung der Einzelfallumstände auch die Kosten der anschließenden Hautstraffung als medizinisch notwendige Heilbehandlung ersatzfähig sein. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichter Entscheidung die beklagte Versicherung zur Übernahme von Kosten einer Hautstraffung verurteilt. Die Klägerin nimmt die beklagte Krankenversicherung auf Erstattung von Behandlungskosten für eine […]
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