Somalierin darf abgeschoben werden.
Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Eilantrag einer somalischen Staatsangehörigen gegen eine Abschiebungsandrohung nebst Ausreisefrist sowie ein auf fünf Jahre befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot überwiegend abgelehnt. Die Abschiebungsandrohung sei nach summarischer Prüfung rechtmäßig, da die Antragstellerin im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nicht mehr im Besitz eines erforderlichen Aufenthaltstitels sei. Ihr letzter Aufenthaltstitel sei am 6. Juli […]
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