Eilantrag erfolgreich: Veranstaltungsreihe „quo vadis Verbandgemeinde“ ist eine Versammlung.
Die Veranstaltungsreihe „quo vadis Verbandgemeinde“ ist eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz in Rahmen eines Eilverfahrens. Der Antragsteller – ein Verein – beabsichtigt, im Vorfeld der anstehenden Wahlen des Bürgermeisters einer Verbandsgemeinde in den einzelnen Ortsgemeinden (insgesamt 14) jeweils eine Veranstaltung mit dem Thema „quo vadis Verbandsgemeinde“ durchzuführen. In diesem […]
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