Der Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP e.V. Deutschland“ darf in dem vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen Verfassungsschutzbericht 2024 vorläufig weiterhin als gesichert extremistisch bezeichnet werden.
Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit heutigem Beschluss entschieden.
Der Antragsteller, ein als gemeinnützig anerkannter Verein, bildet die deutsche Sektion des Dachverbands „European Jews for a Just Peace“. In dem vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen Verfassungsschutzbericht 2024 wird der Verein als gesichert extremistisch bezeichnet und u.a. als ein Beispiel des säkularen propalästinensischen Extremismus aufgeführt. Er lehne in öffentlichen Beiträgen das Existenzrecht Israels ab und verharmlose bzw. rechtfertige terroristische Gewalttaten gegen den Staat Israel. Damit bestärke der Verein terroristische Gruppierungen in ihren Gewalttaten. Hiergegen begehrte der Antragsteller mit Erfolg beim Verwaltungsgericht Berlin Eilrechtsrechtsschutz.
Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat auf die Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland diese Entscheidung abgeändert und den Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Verein darf vorläufig weiter als gesichert extremistisch bezeichnet werden, denn in einer Gesamtschau der von der Antragsgegnerin im Verfahren vorgelegten Belege ist der Senat zu der Auffassung gekommen, dass der Verein Bestrebungen zeigt, die durch Anwendung von Gewalt oder hierauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden bzw. gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Beschluss vom 21. September 2026 – OVG 1 S 45/26 –
(Vorinstanz: VG Berlin, Beschluss vom 27. April 2026 – VG 1 L 787/25 – ; s. Pressemitteilung des VG Berlin Nr. 21/2026)
