Neue Regeln für Textilbranche: Große Händler dürfen unverkaufte Waren nicht mehr vernichten.
EU-Ökodesign-Verordnung fördert nachhaltige Textilherstellung und langlebige Produkte. Künftig dürfen große Unternehmen unverkaufte Kleidung, Schuhe und bestimmte Modeaccessoires grundsätzlich nicht mehr entsorgen oder vernichten. Das betrifft Verbraucherprodukte aus Retouren oder Überproduktion. Stattdessen sollen die Produkte möglichst weiterverkauft, gespendet, wiederverwendet oder aufgearbeitet werden. Die Anfertigung langlebiger und besser verarbeiteter Textilwaren soll so gefördert, die Produktion massenhafter Billigware […]
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